Dienstag, 10. April 2018

Grundsteuer-Reform darf Hamburger nicht zusätzlich belasten

Zum Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke:


"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschafft endlich Klarheit. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, die Grundsteuer innerhalb der vom Gericht vorgegebenen, knappen Frist von nicht einmal mehr zwei Jahren zu reformieren. Wir Freie Demokraten erwarten, dass die Reform ein unbürokratisches und rechtssicheres Besteuerungsverfahren ergibt. Dabei sollte den Ländern und Kommunen mehr Steuerautonomie gewährt und je nach Reformmodell auch geprüft werden, die Grundsteuer aus dem Länderfinanzausgleich herauszulösen. Insbesondere Stadtstaaten wie Hamburg könnten sonst für die Wertsteigerungen der Immobilien auf ihrem Gebiet über den Länderfinanzausgleich zur Kasse gebeten werden. Die Neuberechnung der Grundsteuer darf jedoch auf keinen Fall zu Kostensteigerungen für Eigentümer, Mieter und Unternehmen führen – auch nicht über die Hintertür des Finanzausgleichs."

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