Samstag, 15. November 2014

Reformbedarf im deutschen Planungsrecht | Große Infrastrukturvorhaben besonders problematisch

Alle großen Infrastrukturprojekte unterliegen komplexen Planungsprozessen. Das Planungsrecht wird vielfältig als europäisch bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich aber um ein deutsches Problem, denn das nationale Planungsrecht müsste dringend reformiert werden. Dr. Thomas-Sönke Kluth, Rechtsanwalt und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion schlägt folgende Reformen vor: 


1. Planfeststellungsverfahren reformieren und öffnen: Erst wenn der Plan, der von Verwaltungen unter Ausschluss von Parlamenten und Öffentlichkeit vorbereitet wird, fertig ist, wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Anhörung ermöglicht nur, dass Betroffene Einwände erheben können. Fürsprecher werden nicht gehört. Die Lösung lautet: frühzeitige öffentliche Vorerörterungen, bevor ein Verwaltungsplan komplett erstellt ist. Nur durch Integration lässt sich Akzeptanz für ein Projekt gewinnen.

2. Planverfahren und Hamburger Volksgesetzgebung verknüpfen: Die Hamburger Volksgesetzgebung ermöglicht politische Teilhabe. Dennoch muss erörtert werden, inwiefern es sinnvoll sein kann, die Zulässigkeit von Bürgerbegehren und Volksentscheiden auf einen bestimmten zeitlichen Korridor im Rahmen der öffentlichen Planung zu beschränken, um Kosten zu sparen und Rechtssicherheit zu schaffen.

3. Verbandsklagerecht überdenken: Umwelt- und Artenschutz sind wichtig, aber sie müssen im Verhältnis stehen. Das Verbandsklagerecht verschafft den Umweltverbänden mehr Rechte als den Bürgern oder Unternehmen. Die Rechtslage führt dazu, dass Umweltaspekten höhere Priorität eingeräumt wird, als dem Gemeinwohl. Hier liegt eine eindeutige Schieflage vor, denn das Abwägungsgebot kommt nicht zum Tragen. Das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form gehört also dringend auf den Prüfstand. 

4. Netzinfrastrukturausbau koordinieren und verknüpfen: Es mangelt an einer übergreifenden Steuerung des Netzausbaus. So könnten viele Gelder gespart werden, wenn ein „Adhäsionsverfahren“ eingeführt würde, das vorsähe, bei jedem Straßenbau Energie- und Breitbandnetze etc. mit zu verlegen.  Es bedarf also eines Netzausbau-Koordinierungsgesetzes. Die Europäischen Weichen dafür sind gestellt. Nun ist die Umsetzung erforderlich.

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